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Weiterleitung Förderportal

Auch in diesem Jahr wird der Bund Fördermittel für den Gigabit-Ausbau zur Verfügung stellen. Um frühzeitig festzustellen, ob ein potenzieller Förderantrag Erfolgsaussichten hat, muss zur Vorbereitung ein Branchendialog durchgeführt werden. Darüber hinaus steht im Förderportal des Projektträgers ein Punktekompass zur Verfügung. Dieser ermöglicht die frühzeitige Einschätzung, ob die Stellung eines Infrastrukturantrages in 2024 sinnvoll ist.

Weitere Informationen rund um Punktekompass und Branchendialog finden Sie auf unseren Themenseiten.

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Der Punktekompass des Projektträgers
Der im Förderportal des Projektträgers integrierte Punktekompass dient zur Einschätzung der voraussichtlichen zu erreichenden Punktzahl Ihres Antrags auf Infrastrukturförderung im Jahr 2024. Die Nutzung des Punktekompasses ist eine verpflichtende Vorgabe […]
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Kommunaler Branchendialog
In den vergangenen Jahren hat sich der Breitbandausbau in Deutschland sehr dynamisch entwickelt. Um das Ziel einer flächendeckenden Versorgung zu erreichen und Fördermittel gezielt einzusetzen, kommt es hierbei auf das […]

Das Förderprogramm im Überblick

Am 03.04.2023 veröffentlichte die Bundesregierung die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – die Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0). Durch dieses Förderprogramm wird die Unterstützung des Gigabitausbaus, zuvor gefördert durch die Gigabit-Richtlinie des Bundes im Graue-Flecken-Förderprogramm, fortgeführt.

Ob Verkehr und Mobilität, Wirtschaft und Verwaltung, Arbeit und Alltag, Bildung und Forschung, Gesundheitsversorgung und Pflege: Die Digitalisierung ist der Antrieb für mehr Fortschritt, mehr Klimaschutz, eine höhere Lebensqualität und neue Chancen. Flächendeckende, hochleistungsfähige, ökologisch nachhaltige und sichere digitale Infrastrukturen – auch in ländlichen Räumen – sind Voraussetzung dafür, dass die digitale Transformation Deutschlands umfassend gelingt. Im Rahmen der Gigabitstrategie hat die Bundesregierung daher das Ziel formuliert, dass bis zum Jahr 2030 eine solche Infrastruktur flächendeckend ausgebaut werden soll. Der Aufbau dieser digitalen Infrastruktur liegt vorwiegend in der Hand privatwirtschaftlicher Unternehmen.

In Gebieten, in denen sich der Ausbau nicht rentiert und ein Marktversagen festgestellt wird, unterstützt die Bundesregierung mit der Gigabit-Richtlinie 2.0. Dieses ersetzt mit Inkrafttreten zum 31.03.2023 die bisherige Richtlinie (sog. „Graue-Flecken-Programm“). Am Sonntag, den 15.10.2023, endete inzwischen der 1. Aufruf zur Infrastrukturförderung.

Ein neuer Beratungsförderaufruf wurde zum 15.04.2024 gestartet.

Förderfähig sind Gebiete, die derzeit über kein Next-Generation-Access-Netz (NGA-Netz) verfügen (weißer Fleck) oder die über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck), soweit innerhalb der nächsten drei Jahre die geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung stellen kann (Aufgreifschwelle).

Die örtlich verfügbare Datenrate ist im Breitbandatlas hinterlegt.

Neuer Förderaufruf für Beratungsleistungen gestartet!

Die Unterstützung des Gigabitausbaus wird nach den abgeschlossenen Förderaufrufen im Jahr 2023 nunmehr gemäß der Gigabit-RL 2.0, deren überarbeitete Fassung im April 2024 veröffentlicht werden soll, fortgeführt.

Ab 15.04.2024 können gemäß Nr. 3.3. der Gigabit-RL 2.0 Anträge zur Förderung externer Beratungsleistungen gestellt werden. Geförderte Maßnahmen gemäß Nr. 3.3 im Sinne dieses Aufrufes sind Beratungsleistungen für den Gigabitausbau und entsprechende Ausbauprojekte im Hinblick auf die Förderung des Ausbaus von Gigabitinfrastrukturen. Die überarbeitete Fassung der Richtlinie wird die aktuell gültige Richtlinie ersetzen und damit auch zur künftigen Grundlage dieses Aufrufes.

Weitere Informationen

Wesentliche Eckpunkte des Förderprogrammes

Nachfolgend haben wir überblicksartig zentrale Eckpunkte des Förderprogramms zusammengestellt. Weitere Informationen sowie den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte der gültigen Fassung der Förderrichtlinie.

Aufgreifschwelle

Förderfähig sind Gebiete, die derzeit über kein Next-Generation-Access-Netz (NGA-Netz) verfügen (weißer Fleck) oder die über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck), soweit innerhalb der nächsten drei Jahre die geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung stellen kann.

Beratungsleistung

Die Unterstützung des Gigabitausbaus wird nach den abgeschlossenen Förderaufrufen im Jahr 2023 nunmehr gemäß der Gigabit-RL 2.0, deren überarbeitete Fassung im April 2024 veröffentlicht werden soll, fortgeführt.

Ab 15.04.2024 können gemäß Nr. 3.3. der Gigabit-RL 2.0 Anträge zur Förderung externer Beratungsleistungen gestellt werden. Geförderte Maßnahmen gemäß Nr. 3.3 im Sinne dieses Aufrufes sind Beratungsleistungen für den Gigabitausbau und entsprechende Ausbauprojekte im Hinblick auf die Förderung des Ausbaus von Gigabitinfrastrukturen. Die überarbeitete Fassung der Richtlinie wird die aktuell gültige Richtlinie ersetzen und damit auch zur künftigen Grundlage dieses Aufrufes.

Gebietskörperschaften, die bereits eine Bewilligung für eine Beratungsförderung gemäß Nr. 3.3 der Gigabit-RL vom 26.04.2021 erhielten, sind nicht antragsberechtigt.

Branchendialog

Um die Zusammenarbeit zwischen Telekommunikationsunternehmen und Kommunen zu unterstützen (bspw. wettbewerbskonforme Kooperationsvereinbarungen, Beteiligung der Kommune an Vorvermarktung, Berücksichtigung alternativer Verlegemethoden) und den privatwirtschaftlichen Ausbau anzuregen, ist im Vorfeld einer Förderung von Infrastrukturprojekten das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial einer Kommune im Rahmen eines Gesprächs mit der Telekommunikationswirtschaft auszuloten.

Informationen zu Vorgaben zur Durchführung von Branchendialogen finden Sie hier.

Antragsteller haben die Vorgaben zu beachten und für die Verwendungsnachweisführung zu dokumentieren.

Förderausschluss

Nach Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023 sind Gebiete nicht förderfähig, in denen bereits mind. zwei NGA-Netze vorhanden sind (schwarzer Fleck) oder die mit mind. einem FTTB/H-Netz ausgestattet sind oder die mit mind. einem Kabelnetz mit mind. dem Standard Docsis 3.1 ausgestattet sind oder die mit mind. einem Kabelnetz mit dem Standard unterhalb von Docsis 3.1 ausgestattet sind, aber der Netzbetreiber eine Aufrüstung mind. auf den Standard Docsis 3.1 innerhalb von 12 Monaten ankündigt.

Förderziel und Zuwendungszweck

Ziel der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Ausbaus in der Bundesrepublik Deutschland zur Erreichung zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze, die auch den künftigen Anforderungen der mobilen Gigabit-Gesellschaft gerecht werden. Die Gigabitnetze sollen zudem künftige Bedarfe von stationären und mobilen Anwendungen berücksichtigen, um den späteren Aufbau hierfür erforderlicher Anlagen (z.B. verdichtete Mobilfunkzellen) ohne größeren Aufwand realisieren zu können. 

Kriterienkatalog

Zur Feststellung der Förderwürdigkeit wird der Förderantrag nach Nummer 3.1 oder Nummer 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023 anhand eines Kriterienkataloges von der zuständigen Bewilligungsbehörde geprüft und bepunktet:

(1) „Nachholbedarf“: Hoher Anteil weißer Flecken

(2) „Synergienutzung“: Verbleibende Versorgungslücken nach bereits realisiertem oder zugesichertem marktwirtschaftlichem bzw. gefördertem Ausbau

(3) „Digitale Teilhabe im ländlichen Raum“: Einwohnerdichte

(4) „Interkommunale Zusammenarbeit“: Gemeindeübergreifende Zusammenarbeit.

„Fast Lane Antrag“: Erhält ein Antrag eine bestimmte im Aufruf jeweils festgelegte Mindestpunktzahl, erfolgt eine vorrangige Bewilligung im Rahmen der für jedes Land jährlich festgelegten Landesobergrenze. Aktuell liegt diese Mindestpunktzahl bei 300 Punkten.

„Regulärer Antrag“: Erhält ein Antrag die o.g. Mindestpunktzahl nicht, so wird dieser Antrag von der zuständigen Bewilligungsbehörde im Verhältnis zu anderen im jeweiligen Land bis zum Stichtag des jeweiligen Aufrufs eingereichten Anträgen anhand der erreichten Punktzahl gereiht. Die Bewilligung dieser Anträge erfolgt nachrangig zu den oben genannten Anträgen ebenfalls im Rahmen der – anteilig nach Anzahl der Förderaufrufe in einem Jahr aufgeteilten – Landesobergrenze.

Die Punktzahl für Gebietskörperschaften können potenzielle Antragsteller im Förderportal des Projektträgers ermitteln lassen.

Landesobergrenzen

Zur zielgerichteten Verteilung der für die Bundesförderung verfügbaren Fördermittel und zur Sicherstellung einer angemessenen Infrastrukturförderung in jedem Land werden Landesobergrenzen eingeführt, die für 2023, wie folgt, festgesetzt wurden:

Für die Stadtstaaten ist eine gemeinsame Obergrenze von 75 Mio. Euro vorgesehen. Für die Flächenländer gilt jeweils ein Sockelbetrag von 100 Mio. Euro. Der Restbetrag wird auf die Flächenländer verteilt gemäß der Zahl der förderfähigen Anschlüsse jedes Landes in Bezug auf die Gesamtzahl aller förderfähigen Anschlüsse in Deutschland, d.h. der aktuelle Stand des Gigabitausbaus eines Landes ist ausschlaggebend.

Je nach Bundesmittelausstattung in den Folgejahren kann eine betragliche Anpassung notwendig werden.

Potenzialanalyse

Zur Ermittlung des Nachholbedarfes orientiert sich die Bundesregierung an dem Fortschritt des privatwirtschaftlichen Ausbaus, der bestehenden Versorgungslage und der Potenzialanalyse. Die Potenzialanalyse verfolgt das Ziel, einen eigenwirtschaftlichen und flächendeckenden Breitbandausbau ohne Förderung voranzutreiben. Die Potenzialanalyse ist ein Meilenstein der Gigabitstrategie und kann unter www.bmdv.bund.de abgerufen werden.

Punktekompass

Der im Förderportal des Projektträgers integrierte Punktekompass dient zur Einschätzung der voraussichtlichen zu erreichenden Punktzahl Ihres Antrags auf Infrastrukturförderung im Jahr 2024.

Der Punktekompass…

  • bietet eine Prognose über die Erfolgsaussicht des beabsichtigten Infrastrukturantrages.
  • ist verpflichtend im Vorfeld zum Einstieg in die Infrastrukturförderung im Jahr 2024 von Kommunen zu verwenden.

Die Prognose des Punktekompasses ermöglicht es, frühzeitig abzuschätzen, wie erfolgversprechend ein Antrag im aktuellen Förderzeitraum sein könnte und unterstützt dabei, die Aufwände aller Beteiligten effizient zu gestalten und Arbeiten an sehr wahrscheinlich erfolglosen Anträgen zu vermeiden.

Sie möchten weitere Informationen zum Punktekompass erhalten oder benötigen eine Anleitung zur Nutzung des Punktekompasses? Dann werfen Sie einen Blick auf unsere Themenseite hierzu:

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger ist die Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt. Dazu zählen insbesondere Gemeinden bzw. Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten, Landkreise, kommunale Zweckverbände und andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z.B. Ämter) sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft.

Das Bestehen von Gemeindeverbänden muss durch einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag bzw. eine unterzeichnete Kooperationserklärung zum Zeitpunkt der Antragstellung und für die Dauer und den Umfang des beantragten Projektes nachgewiesen werden.

Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Website des BMDVs