Punktekompass des Projektträgers
Der im Förderportal des Projektträgers integrierte Punktekompass dient zur Einschätzung der voraussichtlichen zu erreichenden Punktzahl Ihres Antrags auf Infrastrukturförderung im Jahr 2024. Die Nutzung des Punktekompasses ist eine verpflichtende Vorgabe zur Durchführung von Branchendialogen sowie vor Anlegen eines Markterkundungsverfahrens. Dieser ist somit eine Voraussetzung für die Antragstellung auf Infrastrukturförderung im Jahr 2024.
Der Punktekompass…
- bietet eine Prognose über die Erfolgsaussicht des beabsichtigten Infrastrukturantrages,
- ist verpflichtend im Vorfeld zum Einstieg in die Infrastrukturförderung im Jahr 2024 von Kommunen zu verwenden.
Die Prognose des Punktekompasses ermöglicht es, frühzeitig abzuschätzen, wie erfolgsversprechend ein Antrag im aktuellen Förderzeitraum sein könnte und unterstützt dabei, die Aufwände aller Beteiligten effizient zu gestalten und Arbeiten an sehr wahrscheinlich erfolglosen Anträgen zu vermeiden.
In diesem Video erhalten Sie weitere Informationen zum Punktekompass:
Funktionsweise des Punktekompass
Der Punktekompass besteht aus den zwei Modulen Punkterechner und der Prognose für die
Erfolgsaussichten (Kompass).
Der Punkterechner ermittelt die mögliche Punktzahl für einen potentiellen
Infrastrukturantrag auf Grundlage der vier Kriterien „Nachholbedarf“ (hoher Anteil
unterversorgter Anschlüsse unter 30 Mbit/s), „Synergienutzung“ (verbliebende
Versorgungslücken), „Digitale Teilhabe im ländlichen Raum“ (Einwohnerdichte) sowie
„Interkommunale Zusammenarbeit“. Weitere Informationen zu diesen vier Kriterien erhalten Sie am Ende dieser Seite.
Die Bedienung des Punktekompasses bedarf weder eines durchgeführten MEVs noch eines angelegten Antrags. Die Punktzahl kann durch die Auswahl verschiedener Kommunen und Simulation von MEV-Ergebnissen durch den Punktekompass geschätzt werden.
Die Datengrundlage des Punktekompasses bilden die Versorgungsdaten des Gigabitgrundbuchs mit Stand Mitte 2023 und die vorliegenden Informationen zu aktuellen Förderprojekten des Bundes. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Ergebnisse der Markterkundungsverfahren von 2023 sowie weitere Versorgungserkenntnisse – beispielsweise die Ergebnisse aus den durchgeführten Branchendialogen – in die Berechnung zu integrieren.
Im Rahmen der Prognose erhalten Sie die Erfolgsaussichten Ihres potentiellen Antrags. Die Prognose spiegelt die Erfolgsaussichten für die Bewilligung eines potentiellen
Infrastrukturantrages im Rahmen der Gigabitrichtlinie 2.0 auf Grundlage der – mithilfe des
Punkterechners errechneten – möglichen Punktzahl wider.
Anleitung zum Punktekompass im Förderportal
Den Punktekompass aufrufen
Der Punktekompass kann im Förderportal über den Button „Punktekompass“ in der oberen rechten Ecke der Startseite aufgerufen werden.
Die Punktzahl berechnen
Im Anschluss wählen Sie die entsprechenden Gemeinden über das „Pluszeichen“ aus, für die Sie eine Punktzahl ermitteln möchten. Hierfür klicken Sie bitte auf den Button „Auswahl übernehmen“. Danach können Sie die Prognose berechnen lassen.
Für die von Ihnen ausgewählten Gemeinden sehen Sie statistische Basisinformationen zu den Gemeinden sowie die Ergebnisse je Kriterium und das Gesamtergebnis. Sie können diese statistischen Basisinformationen in dem Feld „Alternative Angabe“ gegebenenfalls anpassen.
Nach der Eingabe alternativer Angaben drücken Sie erneut auf „Berechnen“, um eine neue Prognose zu erhalten.
Kriterienkatalog
Zur Feststellung der Förderwürdigkeit wird der Förderantrag nach Nummer 3.1 oder Nummer 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0 anhand eines Kriterienkataloges von der zuständigen Bewilligungsbehörde geprüft und bepunktet.
Der Kriterienkatalog enthält folgende Kriterien:
- „Nachholbedarf“: Kommunen mit hohem Anteil unterversorgter Anschlüsse (unter 30 Mbit/s)
- „Synergienutzung“: Schließung verbleibender Versorgungslücke (Restgebiete)
- „Digitale Teilhabe im ländlichen Raum“: Besondere Unterstützung dünn besiedelter Gebiete
- „Interkommunale Zusammenarbeit“
Anwendung des Kriterienkatalogs
Erhält ein Infrastrukturantrag eine bestimmte im Aufruf jeweils festgelegte Mindestpunktzahl auf Basis des Kriterienkatalogs, erfolgt eine vorrangige Bewilligung im Rahmen der für jedes Land jährlich festgelegten Landesobergrenze.
Erhält ein Antrag die Mindestpunktzahl nicht, so wird dieser Antrag von der zuständigen Bewilligungsbehörde im Verhältnis zu anderen im jeweiligen Land bis zum Stichtag des jeweiligen Aufrufs eingereichten Anträgen anhand der erreichten Punktzahl gereiht. Die Bewilligung dieser Anträge erfolgt nachrangig zu den oben genannten Anträgen ebenfalls im Rahmen der – anteilig nach Anzahl der Förderaufrufe in einem Jahr aufgeteilten – Landesobergrenze.
Der obenstehende Punktekompass ermöglicht Ihnen eine erste Einschätzung, ob Ihr Antrag auf Infrastrukturförderung in 2024 eine ausreichend hohe Punktzahl erreichen könnte, um bewilligt zu werden.