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Standardaufruf, Fast-Lane-Aufruf und das „Lückenschluss-Programm“ – welcher Förderaufruf der Gigabitförderung 2.0 ist 2024 für Ihre Kommune der Richtige?

Seit dem 30. April 2024 können Anträge zur Förderung von Infrastrukturprojekten gemäß der Gigabit-Richtlinie 2.0 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 gestellt werden. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Infrastrukturförderung in verschiedenen Förderaufrufen zu stellen:

  • Standardaufruf bzw. Fast-Lane-Aufruf
  • „Lückenschluss-Programm“

Bitte beachten Sie, dass Sie sich vor der Antragstellung für ein Programm entscheiden müssen: Eine Antragstellung im „Lückenschluss-Programm“ schließt eine Antragstellung im Rahmen der Standard- und Fast-Lane-Aufrufe aus – und umgekehrt.

Standardaufruf

Förderanträge können im Standardaufruf ab dem 30.04.2024 und bis zum 30.09.2024 über die Onlineplattform des Projektträgers gestellt werden.

Der Standardaufruf betrifft Förderanträge, die nicht die Mindestpunktzahl von 300 für eine vorrangige Bewilligung erhalten (vgl. Fast-Lane-Aufruf). Die Bewilligung erfolgt nach Ablauf der Aufruffrist aus den Mitteln, die nicht für die vorrangig förderwürdigen Vorhaben genutzt wurden.

Die Förderung nach diesem Aufruf dient der Erschließung nicht vorrangig förderwürdiger Gebiete. Zur Feststellung der Förderwürdigkeit der angemeldeten Gebiete prüft die zuständige Bewilligungsbehörde alle eingereichten Anträge anhand folgender Kriterien:

  1. Nachholbedarf: Anteil von unterversorgten Adressen (Datenrate von weniger als 30 Mbit/s im Download)
  2. Synergienutzung: Gigabitausbau ist bereits durchgeführt oder verbindlich angekündigt, es verbleiben aber unterversorgte kleinere Restgebiete
  3. Digitale Teilhabe im ländlichen Raum: Einwohnerdichte
  4. Interkommunale, gemeindeübergreifende Zusammenarbeit

Die zuständige Bewilligungsbehörde bepunktet die Anträge entsprechend dem Erfüllungsgrad des jeweiligen Kriteriums und gewichtet anschließend die erreichten Punkte für jedes Kriterium. Die Kriterien, Punktwerte und Gewichtungsfaktoren können dem Kriterienkatalog entnommen werden. Ein ergänzendes Hinweisblatt mit weitergehenden Erläuterungen zur Berechnung der Punktwerte und zur Datengrundlage ist im Folgenden ebenfalls abrufbar.

Anträge, die weniger als 300 Punkte (von 500 möglichen Punkten) erreichen, werden als nicht vorrangig förderwürdige Vorhaben im Sinne dieses Aufrufs nachrangig bewilligt. Das heißt, sie werden am Ende dieses Aufrufes (Stichtag 30.09.2024) entsprechend ihrer Punktzahl gereiht und im Rahmen der jeweiligen Landesobergrenze bewilligt, soweit nach der Bewilligung der vorrangig förderwürdigen Anträge noch Mittel im Rahmen dieser Landesobergrenze zur Verfügung stehen.

Alle Anträge, die nicht mehr im Rahmen der jeweiligen Landesobergrenze bewilligt werden können, werden entsprechend ihrer Punktzahl in eine bundesweite Reihung aufgenommen. Dies gilt auch für solche Anträge, die anteilig die jeweilige Landesobergrenze überschreiten. Diese Anträge werden entsprechend einer bundesweiten Reihung bewilligt, soweit hierfür Mittel wegen Nichtausschöpfung von Landesobergrenzen verfügbar sind.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Aufruftext:

Fast-Lane-Aufruf

Dieser Förderaufruf wendet sich an Gebietskörperschaften, deren Förderprojekte in Anwendung der Priorisierungskriterien der Gigabit-RL 2.0 in besonderem Maße förderwürdig sind und die die Mindestpunktzahl von 300 (von 500 möglichen Punkten) für eine vorrangige Bewilligung erreichen (fast lane). Diese Projekte können vorrangig bewilligt werden. Die zur Ermittlung der Punktzahl herangezogenen Kriterien sind im Bereich „Standardaufruf“ beschrieben.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Aufruftext:

Weiterführende Informationen zu Kriterienkatalog und Punkteberechnung finden Sie in den folgenden Dokumenten:

Sie wünschen sich eine Einschätzung der voraussichtlichen zu erreichenden Punktzahl Ihres Antrags? Nutzen Sie den Punktekompass!

„Lückenschluss-Programm“

Im Juni 2024 wird als Ergänzung des normalen Förderaufrufes ein Pilotprogramm zur gezielteren Berücksichtigung von Lückenschlüssen durchgeführt. Dieses sogenannte „Lückenschluss-Programm“ fördert und unterstützt insbesondere den synergetischen Ausbau von privatem und geförderten Ausbau noch besser. Der Bund wird nach Eingang der ersten 100 Anträge das „Lückenschluss-Programm“ evaluieren und ggf. nachschärfen.

Das „Lückenschluss-Programm“ richtet sich an Kommunen mit Gebieten, die bei einem geplanten, laufenden oder abgeschlossenen privatwirtschaftlichen Ausbau nicht vollständig erschlossen werden oder wurden und die wegen ihrer geringen Größe wahrscheinlich auch in Zukunft nicht mehr erschlossen werden würden. Antragsberechtigt sind daher Kommunen, die mit maximal 500.000 Euro Gesamtprojektkosten den Ortsteil bzw. die Kommune flächendeckend gigabitfähig erschließen.

Kommunen müssen sich vor der Antragsstellung entscheiden, in welchem Förderaufruf der Gigabitförderung (Standard-/ Fast-Lane-Aufruf oder „Lückenschluss-Programm“) sie im Jahr 2024 einen Antrag stellen wollen. Eine Antragstellung in beiden Programmen für ein Gebiet ist nicht zulässig.

Eine Entscheidungshilfe, ob das „Lückenschluss-Programm“ der passende Förderaufruf für Ihren Antrag ist, bietet Ihnen diese Grafik:

Weiterführende Informationen zum „Lückenschluss-Programm“ finden Sie in der entsprechenden Informationsunterlage:

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der ersten Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-RL 2.0)