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Weiterleitung Förderportal

In den vergangenen Jahren hat sich der Breitbandausbau in Deutschland sehr dynamisch entwickelt. Um das Ziel einer flächendeckenden Versorgung zu erreichen und Fördermittel gezielt einzusetzen, kommt es hierbei auf das sinnvolle Zusammenspiel von eigenwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau an.

Ein kommunaler Branchendialog ist ein geeignetes Mittel, um den Austausch einer Kommune mit den vor Ort tätigen Telekommunikationsunternehmen zu möglichen eigenwirtschaftlichen Ausbaumöglichkeiten voranzubringen und Auftakt einer Gesprächsreihe, um Ausbauinteressen und gegenseitige Erwartungshaltungen zu benennen.

Im Vorfeld einer Förderung soll durch den Branchendialog das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial einer Gebietskörperschaft gemeinsam mit der Branche ausgelotet werden, um so Fördermaßnahmen zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Die Durchführung eines Branchendialogs ist eine verpflichtende Voraussetzung für eine Förderung.* Für die Durchführung von Branchendialogen im Zuge der Gigabit-Förderung gelten untenstehende Mindestanforderungen. Diese können Sie zudem dem Beratungsaufruf sowie dem Hinweisblatt „Mindestanforderungen und Dokumentation im Branchendialog“ entnehmen.

*Mit der Antragstellung für das Lückenschluss-Programm gilt der Branchendialog als durchgeführt. Denn es ist grds. davon auszugehen, dass die Lücke im Rahmen eines Gespräches mit den TKU identifiziert wurde.

Mindestanforderungen

Punktekompass

Zu den verpflichtenden Vorgaben zur Durchführung von Branchendialogen zählt, dass für die zu betrachtenden Gebietskörperschaften der Punktekompass des Projektträgers zu nutzen ist, um auf dessen Basis eine erste Indikation für die Erfolgsaussichten eines etwaigen Antrags zu erhalten.

Zeitpunkt des Branchendialogs

Der Branchendialog ist vor dem Markterkundungsverfahren (MEV) durchzuführen.

Info: Branchendialoge werden anerkannt, sofern die geführten Gespräche mit den interessierten TKU nicht länger als sechs Monate vor der Einleitung des MEV lagen.*

*Als Stichtag für den Beginn der Sechsmonatsfrist gilt das jüngste bzw. zuletzt durchgeführte Gespräch mit einem der interessierten TKU. Sofern sich kein TKU zurückgemeldet hat und keine Gespräche stattgefunden haben, gilt der Ablauf der Rückmeldefrist als Stichtag für den Beginn der Sechsmonatsfrist.

Bekanntmachung des Branchendialogs

Ein Branchendialog ist über unsere Onlineplattform als zuständiger Projektträger (www.portal.gigabit-pt.de) sowie über das eigenwirtschaftliche Ausbauportal vom Gigabitbüro des Bundes (https://gigabitbuero.de/ewa-portal/) zu veröffentlichen bzw. zu aktualisieren*.

*Ein einmal begonnener Branchendialog kann daher in der Plattform auch wieder aufgegriffen und fortgeführt werden (aktualisierter Branchendialog). Eine erneute Bekanntmachung ist in diesem Fall grundsätzlich nicht erforderlich. Allerdings müssen die TKU aus dem ursprünglichen Branchendialog erneut kontaktiert werden. Sollte sich im ursprünglichen Branchendialog kein TKU gemeldet und keine Gespräche stattgefunden haben, muss eine neue Bekanntmachung des Branchendialoges erfolgen.
Die Aktualisierung ist nur für Branchendialoge möglich, die ab dem 15.04.2024 begonnen wurden.

Info: Registrierte TKU werden automatisch über die Onlineplattform des zuständigen Projektträgers oder die Benachrichtigungsfunktion des EWA-Portals auf die Veröffentlichung eines neuen Branchendialogs aufmerksam gemacht und damit zur Teilnahme eingeladen. Es steht dem Veranstalter frei, weitere ggf. nicht registrierte TKU unmittelbar einzuladen. Empfohlen wird eine ergänzende Einladung für Vertreter der Länder sowie ggf. der Landeskompetenzzentren. 

Einsehbar sind Branchendialoge im öffentlichen Bereich unserer Onlineplattform

Mindestlaufzeit von Branchendialogen

Grundsätzlich sind für die Durchführung eines Branchendialogs mindestens vier Wochen ab Veröffentlichung anzusetzen. Bei der Aktualisierung eines Branchendialogs können die Gespräche auch weniger Zeit in Anspruch nehmen. Ziel ist es, sich ausreichend Zeit für den Austausch zu nehmen. 

Form des Branchendialogs

Mit den interessierten TKU sind bilaterale Einzelgespräche bei der Durchführung des Branchendialogs zu führen. Eine Auftaktveranstaltung sowie weitere Folgetermine zur Ausgestaltung der Kooperation sind empfehlenswert, aber freiwillig.  

Nachweis des Branchendialogs für Förderzwecke

Zur Beantragung einer Förderung ist ggü. dem zuständigen Projektträger Inhalt und Ergebnis des Branchendialogs auf der jeweiligen Onlineplattform zu dokumentieren. Hierzu steht ein Online-Formular bereit. 

Wenn ein Branchendialog, der vor längerer Zeit begonnen wurde, nunmehr aktualisiert wird, kann die Dokumentation fortgeführt werden. Wenn mangels Rückmeldungen auf die Einladungen keine Gespräche geführt werden konnten, ist dieser Umstand ebenfalls zu dokumentieren.

Ergebnisdokumentation des Branchendialogs auf den Onlineplattformen der Projektträger

Zeitpunkt der Veröffentlichung und Ende des Branchendialogs
Zeitraum der Durchführung (Start- und Enddatum)
Formate des Branchendialogs
Auftaktaustauschrunde mit allen interessierten TKU, Einzelgespräche mit TKU, Folgetermine mit allen interessierten TKU, Sonstige
Teilnehmende TKU und weitere Akteure
Teilnehmende TKU und weitere Akteure (eine ausbleibende Teilnahme von TKU muss begründet werden)
Letzter Kontakt zum TKU
Letztes Gespräch, letzter Austausch
Moderation des Branchendialogs
Moderation durch: Kommune, Berater, Ländervertreter/Landeskompetenzzentrum, Sonstige
Neu in der Region durch den Branchendialog aktiv gewordene Unternehmen
Angabe der neu teilnehmenden TKU
Ergebnisse des Branchendialogs
Angabe, welche Ergebnisse durch den Branchendialog erzielt wurden und inwiefern die erbrachten Leistungen die Grundlage für weitere Handlungsschritte darstellen.
Konkretisierung des im Branchendialog angekündigten, eigenwirtschaftlichen Ausbauinteresses.
Erläuterung des eigenwirtschaftlichen Ausbauinteresses jedes teilnehmenden TKU, inkl. Angabe zu Anzahl der Anschlüsse und Zeitrahmen
 
Angabe der Art der geplanten Kooperation zum eigenwirtschaftlichen Ausbau:
 
Letter of Intent, Memorandum of Understanding, Kooperationsvereinbarung, keine vertragliche Bindung, Absicht zum Start eines Markterkundungsverfahrens zur Konkretisierung des angekündigten eigenwirtschaftlichen Ausbaus, Sonstiges
Inhalte des Branchendialogs

Für das gute Gelingen eines Branchendialogs sind folgende Gesprächsinhalte empfohlen: 

Statusabfrage der TKU

  • Abgleich der Versorgungslage des TKU mit der eigenen Versorgungsanalyse (Gigabitgrundbuch) 
  • Konkrete Benennung der Vorhabenplanung (Abgleich mit Potentialanalyse)

Rahmenbedingungen des geplanten eigenwirtschaftlichen Ausbaus des TKU

  • Ausbaugebiet
  • Realisierungszeitraum des eigenwirtschaftlichen Ausbaus
  • Versorgungsgrad nach Ausbaumaßnahme
  • Art der geplanten Kooperation
  • Thematisierung der Nutzung möglicher Synergiepotenziale von Infrastrukturen zur Erschließung des Gesamtgebietes (Lückenschluss)

Hilfestellung rund um den Branchendialog

Um Ihnen die Veröffentlichung sowie die Dokumentation Ihres Branchendialogs auf unserer Onlineplattform zu erleichtern, stellen wir Ihnen eine entsprechende How-to-Anleitung zur Verfügung.

Hinweisblatt sowie Leitfaden zu Branchendialogen

Hinweisblatt zur Durchführung von Branchendialogen

Das Hinweisblatt zur Durchführung von Branchendialogen im Zuge der Förderung gibt einen Überblick über die Mindestanforderungen für die Durchführung von Branchendialogen und enthält die Übersicht für die Durchführung und Ergebnisdokumentation auf den Plattformen der Projektträger.

Hinweisblatt für Telekommunikationsunternehmen zur Teilnahme an Branchendialogen

Leitfaden zur Durchführung des kommunalen Branchendialogs

Der Leitfaden zur Durchführung von kommunalen Branchendialogen für den Gigabitausbau vom Gigabitbüro des Bundes gibt Gemeinden, Städten und Landkreisen praxisnahe Empfehlungen an die Hand, um einen kommunalen Branchendialog vorzubereiten, durchzuführen und die nächsten Schritte für den Gigabitausbau vor Ort zu planen.

Unterstützung zur Durchführung eines Branchendialogs erhalten Sie vom Gigabitbüro des Bundes von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 30 26365040 oder über die E-Mail-Adresse kontakt@gigabitbuero.de.