Gigabit für Deutschland
Projektträger für Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
des BMDS
arbeit mit
Abschaltung der Webseite zum Jahresende
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie informieren, dass diese Webseite für die Projektträgerschaft in Losgebiet A noch bis zum 31.12.2025 zur Verfügung stehen wird. Alle Informationen rund um den geförderten Breitbandausbau der Bundesregierung erhalten Sie zukünftig über die Webseite des Projektträgers aconium GmbH.
Wir wünsche Ihnen eine besinnliche Vorweihnachtszeit und bedanken uns für die gute und langjährige Zusammenarbeit.
Ihr Projektträger Breitbandförderung Los A
Gigabit für Deutschland – das Förderprogramm des Bundes
Deutschland ist auf dem Weg in die digitale Gesellschaft. Die Bundesregierung unterstützt mit der Breitbandförderung den Ausbau digitaler Infrastrukturen in den Gebieten, in denen sich der privatwirtschaftliche Ausbau nicht rentiert und ein Marktversagen festgestellt wird. Mit der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der ersten Änderungsfassung vom 30.04.2024 sowie in der zweiten Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-RL 2.0) unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung den flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen in der Bundesrepublik Deutschland.
Wir als Ihr Projektträger
Als Projektträger des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung betreut PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in Zusammenarbeit mit VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbH, die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Los A).
Als Projektträger begleiten wir die Zuwendungsempfänger aus unserem Zuständigkeitsgebiet (Los A) in allen Förderprogrammen – die Gigabitförderung 2.0, das Graue-Flecken-Programm sowie das Weiße-Flecken-Programm. Weitere Informationen zu den einzelnen Programmen erhalten Sie auf den jeweiligen Themenseiten.
Das Förderprogramm im Überblick
Ob Verkehr und Mobilität, Wirtschaft und Verwaltung, Arbeit und Alltag, Bildung und Forschung, Gesundheitsversorgung und Pflege: Die Digitalisierung ist der Antrieb für mehr Fortschritt, mehr Klimaschutz, eine höhere Lebensqualität und neue Chancen. Flächendeckende, hochleistungsfähige, ökologisch nachhaltige und sichere digitale Infrastrukturen – auch in ländlichen Räumen – sind Voraussetzung dafür, dass die digitale Transformation Deutschlands umfassend gelingt. Im Rahmen der Gigabitstrategie hat die Bundesregierung daher das Ziel formuliert, dass bis zum Jahr 2030 eine solche Infrastruktur flächendeckend ausgebaut werden soll. Der Aufbau dieser digitalen Infrastruktur liegt vorwiegend in der Hand privatwirtschaftlicher Unternehmen.
In Gebieten, in denen sich der Ausbau nicht rentiert und ein Marktversagen festgestellt wird, unterstützt die Bundesregierung den Gigabitausbau mit der Gigabit-Richtlinie 2.0 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-RL 2.0).
Förderfähig ist der Netzausbau in Gebieten, in denen noch kein Netz vorhanden ist, das jedem Endnutzer zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellt und voraussichtlich auch nicht zur Verfügung stellen wird (Aufgreifschwelle).
Die örtlich verfügbare Datenrate ist im Breitbandatlas hinterlegt. Den Atlas können Sie hier abrufen.
Online zum Förderantrag
Auf unserer Onlineplattform können die Antragsteller der oben genannten Bundesländer (Los A) alle Informationen ihres Förderprojekts vollständig digital bearbeiten. Über die Plattform werden alle förderrechtlichen und administrativen Verfahrensschritte abgewickelt und Informationen rund um das Förderprogramm bereitgestellt. Die Onlineplattform ist dabei das übergeordnete Informations-, Planungs- und Steuerungsinstrument.
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ –
Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023 in der ersten Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-RL 2.0)

